Ausgenommen von der Testpflicht erfolgt der Nachweis im Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument (Kinderreisepass, Schülerausweis).
Kinder bis einschließlich 5 Jahren.
Schüler*innen der Grund- und weiterführenden Schulen.
Schüler*innen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).
Schüler*innen an Berufsschulen.
S
Wir halten uns an die aktuellen Vorschriften und bitten Sie, mit uns zusammen diese Regelnung einzuhalten, so dass Sie Ihren Friseurbesuch genießen können.